Gästehaus Reither

Schweigen-Rechtenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Gästezimmern (nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen dem Gästehaus Reither, Friedhofstr. 1, 76889 Schweigen-Rechtenbach, Telefon: 0171 / 6 54 02 47 (nachfolgend "Gästehaus" genannt) und seinen Gästen (nachfolgend "Gast" genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.


Vertragsabschluss

 1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.  

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Das Gästehaus ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar zu begleichen.

3. Die vom Gästehaus Reither angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen.

 4. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.  


Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen dem Gästehaus und dem Gast getroffen werden.


Rücktritt

1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungsgebühren durch das Gästehaus in Rechnung gestellt:

bis 30 Tage vor Anreise                                       kostenfrei
29 bis 8 Tage vor Anreise                                    40 % des Übernachtungspreises
7 Tage bis Anreisetag oder Nichtanreise              80 % des Übernachtungspreises

Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch übermittelten Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.

3. Das Gästehaus ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen.

4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Zusätzliche Kosten / Beschädigungen

1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle vom Gästehaus zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Pension unterstehen. Sämtliche vom Gästehaus zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.

 2. Fallen neben den vom Gästehaus angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen / Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche / Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung behält sich das Gästehaus vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.  


Kündigung durch das Gästehaus

Das Gästehaus ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Gästehauses schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Gästehauses zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.


Sorgfalt

1. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Gästehaus. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist das Gästehaus berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Unterkunft zu verlassen.

2. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

3. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes gegenüber dem Gästehaus anzuzeigen.

4. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.


Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Landau/Pfalz.


Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Stand: 01.01.2019